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Alles von A-Z
Zugehörige Objekte
Die Eltern sind verpflichtet, jede Absenz ihres Kindes der zuständigen Lehrperson frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beginn des Unterrichtes zu melden. Bei längerer oder häufigerer Abwesenheit eines Kindes aus gesundheitlichen Gründen können die Lehrpersonen ein ärztliches Zeugnis verlangen. Die Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.
Eltern sind gebeten, bei Adressänderungen die Lehrperson und die Einwohnerkontrolle zu informieren.
Siehe Zuzug
siehe Hausaufgabenhilfe
Gesuche um Benützung der Aula Gringel sind frühzeitig an die Schulverwaltung zu richten.
Reservation Aula Gringel
siehe Fördermassnahmen
Gesuche um Schulraumbenutzung sind frühzeitig an die Schulverwaltung zu richten.
In der Schulgemeinde Appenzell gibt es keine offiziellen Besuchstage. Die Lehrpersonen sind jedoch gerne bereit, die Eltern zu einem Unterrichtsbesuch zu empfangen. Es empfiehlt sich eine Voranmeldung bei der Lehrperson.
Ab dem zweiten Kindergartenjahr bis zum Ende der Primarschule gelten Blockzeiten am Montag-, Dienstag- und Mittwochvormittag von 8.15 – 11.30 Uhr.
Der Unterricht in Deutsch als Fremdsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht. Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache. Diese werden im Erwerb der deutschen Sprache intensiv gefördert und in ihrem Integrationsprozess unterstützt, so dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können. (siehe Fördermassnahmen)
siehe Urlaubsgesuch
siehe Fördermassnahmen
Eine sinnvolle Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Lehrperson und Eltern voraus. Elternabende und Elterngespräche helfen mit, dieses Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Lehrpersonen sind zu regelmässigen Kontakten mit den Eltern verpflichtet. Die Teilnahme an Elternabenden oder Elterngesprächen ist für die Eltern obligatorisch. Selbstverständlich haben auch die Eltern jederzeit das Recht, ein Elterngespräch mit der Lehrperson zu wünschen.
In unserem Kanton ist der Englischunterricht seit Sommer 2001 ab der dritten Klasse eingeführt.
Für Eltern und Jugendliche steht eine Beratungsstelle für Erziehungsfragen zur Verfügung.
Im Dorf Appenzell gibt es einen Kinderhort, der vom Verein «Kinderbetreuung in Appenzell» getragen wird. Ausserdem vermittelt der «Verein Tagesfamilien AI» Betreuungsplätze in Familien (Vermittlungsstelle Frau Barbara Ebneter, Telefon 071 534 13 99, barbara.ebneter@tagesfamilien-ai.ch.
Die Schulgemeinde Appenzell beteiligt sich für Oberstufenschüler an den Kosten für die Mittagsverpflegung in der Mensa des Gymnasiums Appenzell.
Analog dazu können Eltern von Kindergartenkindern und Primarschülern, die den Mittagstisch im Kinderhort Appenzell oder in Familien, die über den «Verein Tagesfamilien» vermittelt werden, auf eine Mitfinanzierung der Schulgemeinde zählen (Anmeldung beim Kinderhort oder Verein Tagesfamilien).
Die Feriendaten sind für alle Kindergarten- und Schulkinder verbindlich! Eltern sind gebeten, die Ferienplanung der Familie auf diesen Ferienplan abzustimmen.
Bei schulischen Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson oder die zuständige Fachlehrperson. Für weitere Kontakte steht Ihnen die Schulleitung des betreffenden Zyklus' zur Verfügung.
Zyklus 1 (Kindergarten bis und mit 2. Primarklasse)
Daniel Helg, Telefon 071 788 46 51, daniel.helg@schulen.ai.ch
Zyklus 2 (3. - 6. Primarklasse)
Oliver Menzi, Telefon 071 788 49 64, oliver.menzi@schulen.ai.ch
Zyklus 3 (Oberstufe)
Thomas Mainberger, Telefon 071 788 49 51, thomas.mainberger@schulen.ai.ch
Der Französischunterricht beginnt in unserem Kanton mit dem Eintritt in die Oberstufe.
Das Erziehungsdepartement verfügt über ein gut ausgebautes Angebot von fördernden Massnahmen wie Begabungsförderung, Deutschunterricht für Fremdsprachige, Dyskalkulie, Legasthenie, Logopädie und Stützunterricht. Fördermassnahmen werden auf Antrag der Lehrperson von den Fachstellen verfügt. Diese Massnahmen sind in jedem Fall zeitlich befristet und werden regelmässig überprüft.
Siehe Benutzungsreglement und -tarif
Die Volksschule untersteht der kantonalen Gesetzgebung. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Schulgesetz (siehe Schulgesetz) und die Schulverordnung.
Weitere rechtliche Bestimmungen finden Sie unter www.lex.ai.ch.
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Schulverordnung.pdf | Download | 0 | Schulverordnung.pdf |
siehe Schulärztliche Dienste
Die Themenreihe «sicher!gsund!» unterstützt Personen aus dem Schulbereich sowie der
Kinder- und Jugendarbeit in den Themen Gesundheitsförderung, Prävention und Sicherheit
im Umfeld der Schule.
https://www.sichergsund.ch/themen/
Bei Fragen zu konkreten Themen stehen Ihnen unsere Lehrpersonen und die Fachpersonen der therapeutischen Dienste gerne zur Verfügung.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie dienen einerseits zur Vertiefung des Lernstoffes, andererseits zum Ausgleich des unterschiedlichen Arbeitstempos. Hilfe von Eltern sollte in der Regel nicht notwendig sein. Werden Hausaufgaben wiederholt nachlässig oder gar nicht erledigt, nimmt die Lehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Für Kinder, welche Unterstützung bei den Hausaufgaben benötigen, bietet die Primarschule auf Antrag der Lehrperson eine Hausaufgabenhilfe an.
Die Hauswarte sind für die Betreuung und Pflege der ihnen zugeteilten Schulanlagen verantwortlich. Die Namen und Telefonnummern sind bei den einzelnen Schulhäusern aufgeführt.
Die Schulräumlichkeiten der Unter-, Mittel- und Oberstufe sind nach dem ICT-Konzept des Kantons mit Computern ausgestattet. So stehen in jedem Klassenzimmer eine entsprechende Anzahl Geräte mit Internetanschluss zur Verfügung.
Der Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr. Dieser Urlaubstag darf nicht in den letzten zwei Wochen der Schulzeit bezogen werden. Der Bezug ist der Klassenlehrkraft einen Schultag im Voraus schriftlich bekannt zu geben und muss mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge versehen sein.
(Auszug aus Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz)
Den Antrag finden Sie unter den Dokumenten
Im Dorf Appenzell gibt es einen Kinderhort. Ausserdem vermittelt der «Verein Tagesfamilien» Betreuungsplätze in Familien.
Vermittlungsstelle:
Brigitte Fritsche
Böhl 4
9054 Haslen
Tel. 071 780 11 27
Mail: fritscheschmid@bluewin.ch.
Die Aufteilung der Kinder auf die einzelnen Kindergärten und Schulklassen erfolgt durch den Schulrat. Er berücksichtigt dabei verschiedene Gesichtspunkte wie Länge des Schulwegs, Begleitung durch Gspänli, gleichmässige Aufteilung der Kinder mit Migrationshintergrund, Aufteilung Mädchen und Knaben, Klassengrössen, usw. Es kann vorkommen, dass nicht alle Kinder aus dem gleichen Gebiet im gleichen Schulhaus zur Schule gehen.
Seit einigen Jahren wird in vielen Schulen vermehrt Lausbefall wahrgenommen. Läuse sind nicht Zeichen mangelhafter Körperpflege, sie lassen sich durchaus auch auf gepflegten Köpfen nieder. Eine Übertragung erfolgt über direkten Kopfkontakt oder über das Austauschen von Kopfbedeckungen.
Als Vorbeugung gegen das Ausbreiten von Kopfläusen werden in unserer Schulgemeinde jeweils im Herbst die Kinder von Kindergarten und Primarschule einer Kontrolle unterzogen. Bei positivem Befall werden die Eltern schriftlich informiert.
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Merkblatt Vorgehen Haarparasiten | Download | 0 | Merkblatt Vorgehen Haarparasiten |
Siehe Absenzen
In einem grossen Betrieb wie der Schule kann es zu Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Beteiligten kommen. Wir sind nicht vor Fehlern gefeit, auch wir müssen uns ständig weiterentwickeln. Oft sind wir durch die äusseren Bedingungen in unseren Handlungen und Entscheidungen eingeschränkt und stellen erst bei kritischen Rückmeldungen fest, dass ein Informationsdefizit besteht.
Daher gilt der Grundsatz, dass Rückfragen, Kritik und Anregungen prinzipiell zuerst bei der direkt betroffenen Stelle anzubringen sind. Sollten Eltern mit einer Lehrperson nicht einverstanden sein, suchen sie am besten ohne langes Zuwarten das direkte Gespräch. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig verstanden worden zu sein, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung.
siehe Fördermassnahmen
Unsere gut ausgebildeten und motivierten Lehrkräfte sind die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung unseres Bildungsauftrages. Eine Liste unserer Lehrpersonen finden sie bei den einzelnen Schulhäusern.
siehe Fördermassnahmen
Adresse:
Ludothek Appenzell
Sonnhalde 2
9050 Appenzell
info@ludothek-appenzell.ch
www.ludothek-appenzell.ch
Beschreibung
Ausleih von Gesellschaftsspielen, CD-Rom, Fahrzeuge usw.
Mitgliedschaft
Für jedermann!! Auch für Erwachsene!!
Mitgliederbeiträge
Jahresbeitrag: Fr. 25.- pro Familie
Ausleihpreise: Fr. 1.- bis 10.- je nach Anschaffungspreis, Abnutzung und Reparaturanfälligkeit
siehe familienergänzende Angebote
Für Fragen betreffend der Musikschule wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Musikschule.
Die Oberstufe (7.-9. Oberstufe) umfasst die Real- und die Sekundarschule sowie die Kleinklassen, die von der Schulgemeinde Appenzell geführt werden. Zusätzlich führt der Kanton die Mittelschule mit einem Untergymnasium.
Die drei Schuljahre von der 7. bis zur 9. Klasse bilden die Sekundarstufe I. Diese bereitet die Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt in die Berufswelt oder in weiterführende Schulen (Sekundarstufe II) vor.
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2023-04-04_Organigramm_SGA.pdf | Download | 0 | 2023-04-04_Organigramm_SGA.pdf |
Die Primarschüler werden in verschiedenen Schulhäusern beschult.
Der Religionsunterricht der katholischen Landeskirche ist in den Stundenplan der Primarschule eingebettet. Er steht aber unter der Verantwortung der Kirche. Findet der Religionsunterricht während den Blockzeiten statt, können sich die Kinder ohne Religionsunterricht unter Aufsicht der Religionslehrkraft im Gruppenraum aufhalten.
Schulkindern ist es während den Unterrichtszeiten ohne Bewilligung einer Lehrperson untersagt, das Schulareal zu verlassen. Für das ganze Schulareal gilt jeweils die Schulordnung des betreffenden Schulhauses.
Für Kinder mit gemäss gesetzlichen Bestimmungen unzumutbarem Schulweg bietet die Schulgemeinde einen Schülertransport oder die Finanzierung des öffentlichen Verkehrsmittels an. Genauere Informationen über die Berechtigung finden Sie in den Weisungen zum Schülertransport.
Fragen und Anregungen nehmen wir gerne unter mail@schulgemeinde-appenzell.ch oder unter der Telefon-Nummer 071 788 18 88 entgegen.
Strecke Sonnenhalb | Brigitte Frischknecht | Mobile 079 762 11 02 |
Strecke Enggenhütten | Andreas Dörig | Mobile 079 575 54 93 |
Strecke Kaubad | Rico Heeb | Mobile 078 614 88 83 |
Strecke Eggerstanden | Wolfgang Mayer | Mobile 079 376 78 44 |
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Schulbusfahrplan Sonnenhalb SJ 2022-23.pdf | Download | 0 | Schulbusfahrplan Sonnenhalb SJ 2022-23.pdf |
Schulbusfahrplan Enggenhütten SJ 2022-23.pdf | Download | 1 | Schulbusfahrplan Enggenhütten SJ 2022-23.pdf |
50.00 Weisungen Schulertransport.pdf | Download | 2 | 50.00 Weisungen Schulertransport.pdf |
Schulbusfahrplan Kaubad V1 SJ 2022-23.pdf | Download | 3 | Schulbusfahrplan Kaubad V1 SJ 2022-23.pdf |
Schulbusfahrplan Eggerstanden SJ 2022-23.pdf | Download | 3 | Schulbusfahrplan Eggerstanden SJ 2022-23.pdf |
In der heutigen Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein grosses Anliegen. Das Angebot von schulergänzender Betreuung für schulpflichtige Kinder bildet eine wichtige Basis hierfür. Mit diesem Angebot leisten wir einen wertvollen Beitrag zu zeitgemässen und familienfreundlichen Strukturen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter "Dokumente".
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_Betriebskonzept SEBA | Download | 0 | _Betriebskonzept SEBA |
Das Schulgemeindereglement ist seit dem 21.08.2020 in Kraft.
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01.00_Schulgemeindereglement_Appenzell_unterz.pdf | Download | 0 | 01.00_Schulgemeindereglement_Appenzell_unterz.pdf |
Jedes Schulhaus hat eine Schulhausordnung. Diese dient zur Sicherstellung eines geordneten und zielgerichteten Schulbetriebs und ist verbindlich. Die Klassen werden von den Lehrpersonen in geeigneter Form über die Schulhausordnung informiert.
Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Jahre und umfasst ein Jahr Kindergarten, sechs Jahre Primarschule sowie drei Jahre Oberstufe (Realschule, Sekundarschule oder Gymnasium)
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Schulgesetz.pdf | Download | 0 | Schulgesetz.pdf |
Der schulpsychologische Dienst ist kantonal organisiert und untersteht dem Erziehungsdepartement. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt normalerweise über die Klassenlehrperson.
Das Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit steht allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen auf der Kindergarten-, Primar- und Oberstufe niederschwellig, kostenlos und vertraulich zur Verfügung.
Ansprechperson:
Monika Dammann
Kaustrasse 4
9050 Appenzell
Telefon: 071 788 49 67
Mobile: 079 228 29 36
Mail: monika.dammann@ed.ai.ch
Beratungsdienste www.ai.ch/themen/bildung/beratungsdienste/schulsozialarbeit
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Flyer_Schulsozialarbeit_August_2017.pdf | Download | 0 | Flyer_Schulsozialarbeit_August_2017.pdf |
Die Schulverwaltung steht Ihnen für folgende Fragen gerne zur Verfügung:
- Anträge an die Kommissionen
- Fragen und Reservationen zum Schul-, Sport- und Veranstaltungsbetrieb
- Schulbestätigungen
- Schulbustransporte
- Bahn- und Busabos
- Zuzug in die Schulgemeinde Appenzell
- Wegzug aus der Schulgemeinde Appenzell
- Adressmutationen
- Schlüsselbewirtschaftung
Für pädagogische Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrperson, die Fachlehrperson oder an die zuständige Schulleitung.
Bearbeitungsgebühren
Für ausserordentliche Aufwendungen kann durch die Schulverwaltung eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 erhoben werden.
Schulverwaltung Appenzell
Unterrainstrasse 7
9050 Appenzell
Telefon 071 788 18 88
mail@schulgemeinde-appenzell.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.30 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Bei der Benutzung von Velos, Kickboards, Inline-Skates besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Wir bitten Sie, Ihrem Kind den Gebrauch dieser Transportmittel dem Alter, dem Beherrschen des «Fahrzeugs» und der dazugehörenden Verkehrssicherheit entsprechend zu erlauben.
Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit und damit die Gesundheit.
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bfu_3.025.01_Auf_Rollen_unterwegs_-_Fahrzeugaehnliche_Geraete.pdf | Download | 0 | bfu_3.025.01_Auf_Rollen_unterwegs_-_Fahrzeugaehnliche_Geraete.pdf |
siehe schulärztliche Dienste
Augenarzt: Bei allen Kindern des Kindergartens wird die Sehschärfe vom Augenarzt kontrolliert und bei Auffälligkeiten werden die Eltern diesbezüglich informiert.
Schularzt: In der 1. und 6. Klasse werden die Schüler vom Schularzt einer Kontrolluntersuchung unterzogen. Die Klassenlehrperson gibt jeweils vorgängig ein Informationsblatt ab. Eltern werden vom Arzt nach dem Untersuch schriftlich über Auffälligkeiten informiert.
Wenn die Eltern es wünschen, kann der Reihenuntersuch auch vom Hausarzt durchgeführt werden. Die Kosten gehen dabei jedoch zulasten der Eltern.
Zahnarzt: Gemäss kantonalen Vorschriften findet in der 1. und 6. Klasse ein kostenloser schulzahnärztlicher Untersuch statt. Die Eltern werden anschliessend vom Schulzahnarzt über das Ergebnis des Untersuchs schriftlich informiert. Der Entscheid über eine allfällige Zahnbehandlung ist dann Sache der Eltern, welche auch die entsprechenden Kosten übernehmen müssen.
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Elternbrief_Schulaerztlicher_Dienst.pdf | Download | 0 | Elternbrief_Schulaerztlicher_Dienst.pdf |
Der Schwimmunterricht ist ein fester Bestandteil des Sportunterrichtes im Kindergarten und in der Primarschule. Es findet während des Schuljahres alle 14 Tage eine Schwimmlektion im Hallenbad statt. Da die Schule nur wenige Schwimmlektionen durchführen kann, bieten wir keine Gewähr, dass Ihr Kind während seiner Primarschulzeit schwimmen lernt. Vielmehr erlebt Ihr Kind im Schwimmunterricht spielerisch, sich an das Wasser zu gewöhnen.
siehe Oberstufe
Brigitte Fritsche
Blumenrainweg 1
9050 Appenzell
Telefon +41 71 780 11 27
Mail fritscheschmid@bluewin.ch
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Spielgruppe.pdf | Download | 0 | Spielgruppe.pdf |
Schul- und Sportanlagen
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Leitfaden Schule für Hochbegabte | Download | 0 | Leitfaden Schule für Hochbegabte |
Kinder, die bis zum 1. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, gehen nach den Sommerferien in den Kindergarten. Nach den Osterferien werden die Eltern der künftigen Kindergärtler persönlich angeschrieben.
Eltern, die ihr Kind nicht zum normalen Zeitpunkt einschulen möchten, oder aus wichtigen Gründen die Zuteilung in einen anderen Kindergarten wünschen, wenden sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Schulrat.
Der Stundenplan ist inzwischen auf allen Stufen ein kompliziertes Planungswerk, welches die verschiedensten Vorgaben zu berücksichtigen hat. Wichtige Parameter sind die Stundentafeln der einzelnen Klassen gemäss Lehrplan, die Raumsituation, die maximale Gruppengrösse in einzelnen Fächern gemäss den Vorgaben der kantonalen Schulverordnung, die Vorgaben der Blockzeiten, die Wahlfächer, die Werkräume und Turnhallenplätze.
Oft stehen einzelne Rahmenbedingungen erst wenige Wochen vor Schuljahresende fest. Wir sind bemüht, die Stundenpläne für das folgende Schuljahr so früh wie möglich zu veröffentlichen.
Der «Verein Tagesfamilien» bietet Betreuungsplätze in Familien an (Vermittlungsstelle Barbara Ebneter, Telefon 071 534 13 99). Ausserdem gibt es im Dorf Appenzell einen Kinderhort.
Alle Primarschüler haben am Mittwochnachmittag schulfrei. Je nach Stundenplan haben Schülerinnen und Schüler der Unterstufe noch einen weiteren unterrichtsfreien Halbtag.
Jeder Schüler hat das Recht auf einen frei wählbaren Urlaubstag pro Schuljahr (ohne Angabe von Gründen; siehe Jokertag).
Ausserdem kann die Schulleitung Urlaubsgesuche im Rahmen von 1 - 5 Tagen genehmigen. Ab 5 Tagen liegt es in der Kompetenz des Schulrates, den Urlaub zu bewilligen. Die Gesuche sind in jedem Fall an die Lehrperson zu richten.
Der veröffentlichte Ferienplan ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler (inkl. Kindergarten) verbindlich. Eltern haben die Ferienplanung bitte auf diesen Ferienplan abzustimmen (siehe Ferienplan), damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt.
Das Gesuch finden Sie unter den Dokumenten
Seit Januar 2022 sind einige Areale unserer Schul-, Sport- und Veranstaltungsanlagen mit permanent aufzeichnenden Videokameras ausgestattet. Die Öffentlichkeit wurde in einem Zeitungsbericht vom 22.12.2022 über die Videoaufzeichnungen informiert.
Die entsprechenden Areale sind mit einer Hinweistafel gekennzeichnet.
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15.00_Weisungen_Videouberwachung.pdf | Download | 0 | 15.00_Weisungen_Videouberwachung.pdf |
Falls Sie planen, von Appenzell wegzuziehen, informieren Sie bitte möglichst früh die Lehrperson. Dabei sind der genaue Zügeltermin und die neue Adresse mitzuteilen. Mit dem Schulausweis wird der neue Schulort vororientiert. Ebenso ist der Wegzug auch auf der Einwohnerkontrolle zu melden.
Normalerweise treten die Schüler nach Abschluss eines Schuljahres in die nächsthöhere Klasse über (Promotion). Eine allfällige Repetition einer Klasse oder eine alternative Beschulung wird die Lehrperson rechtzeitig mit den Eltern besprechen. Das Überspringen einer Klasse ist an der Primarschule möglich. Die Landesschulkommission entscheidet aufgrund eines Antrages der Lehrperson und der Eltern.
Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel in die Schulgemeinde Appenzell planen, wird normalerweise ihre bisherige Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Bitte informieren Sie die abgebende Schulgemeinde ebenfalls frühzeitig.
Informieren Sie sich über den Ablauf der Einschulung bei der Schulverwaltung
Telefon 071 788 18 88 oder unter mail@schulgemeinde-appenzell.ch.
Nach der Anmeldung werden Sie vom Schulleiter über die Klassenzuteilung informiert. Falls Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Schulverwaltung.
Die Anmeldung finden Sie unter den Dokumenten