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Inhalt

Im Kindergarten

  1. Kommunikation
  2. Kindergartenweg und Verkehrssicherheit
  3. Znüni/Zvieri
  4. Besuche
  5. Gesundheit
  6. Integrative schulische Förderung (ISF)
  7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  8. schulergänzende Betreuung (SEBA)
  9. Schulische Dienste
  10. Absenzen
  11. Urlaubsgesuche

 

1. Kommunikation


Für kleine Informationen, z.B. Krankmeldungen, nutzen wir die gezielt für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern entwickelte App «Klapp». In manchen Fällen ist aber auch heute noch das Gespräch – per Telefon oder persönlich – die bessere Kommunikationsform. 

Wenn Sie die Lehrperson anrufen, machen Sie das bitte ausserhalb der Kindergartenzeiten aber, wenn immer möglich, während der «Bürozeiten». 

Informationen zu Klapp 

 

2. Kindergartenweg und Verkehrssicherheit


Der Kindergartenweg ist ein wichtiges Lernfeld für Ihr Kind. Es soll darum zu Fuss in den Kindergarten kommen. Elterntaxis vor dem Kindergarten resp. der Schule erhöhen hingegen das Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb darauf, Ihr Kind mit dem Auto zu fahren.

Im Kindergarten wird ein Leuchtbändel abgegeben. Er dient dem Schutz des Kindes auf der Strasse und muss immer getragen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind bei Regenwetter keinen Regenschirm mit, sondern ziehen Sie ihm einen Regenschutz (mit Kapuze) an. 

Velo oder Kickboard bleiben zu Hause. Das empfiehlt auch die Polizei, die uns im Kindergarten besucht und hilft, das richtige Verhalten im Strassenverkehr zu vermitteln.

Verkehrsinstruktion Appenzell Innerrhoden

 

3. Znüni und Zvieri


Wir essen im Kindergarten gemeinsam Znüni und Zvieri. Geben Sie Ihrem Kind nur gesunde und zahnschonende Verpflegung mit, z.B. Früchte, Gemüse, Brot, Sandwich, Reiswaffeln, Nüsse, etc.. Süssigkeiten aller Art gehören nicht in den Kindergarten. Für den Transport eignet sich ein Rucksack, noch einfacher ist meist ein «Znünitäschli» zum Umhängen.

 

4. Besuche


Die Eltern sind im Kindergarten grundsätzlich jederzeit willkommen. Auch ältere Geschwister oder «Gspänli» dürfen gerne zu Besuch kommen. Es gibt aber Momente, die sich nicht für einen Besuch eignen. Bitte informieren Sie die Kindergärtnerin deshalb vorher kurz. Bei jüngeren Geschwistern ist es zudem erforderlich, dass ein Elternteil anwesend ist.

 

5. Gesundheit


Falls Ihr Kind auf etwas allergisch ist, gesundheitliche Probleme hat oder Medikamente einnehmen muss, melden Sie dies bitte der Kindergärtnerin. 

Gesundheitliche, erzieherische oder familiäre Sorgen wirken sich oft auf das Kind aus. Wir bitten Sie darum um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind jederzeit offen für ein Gespräch mit Ihnen. 

Sollte Ihr Kind krank und Sie unsicher sein, ob es den Kindergarten besuchen soll, bitten wir Sie jedoch, nicht die Lehrperson, sondern medizinische Fachstellen wie ihre Haus- oder Kinderarztpraxis oder die Hotline Ihrer Krankenkasse zu konsultieren.

Im Verlauf des Kindergartens finden ein Anlass zur Kariesprophylaxe sowie ein augenärztlicher Reihenuntersuch statt.

 

6. Integrative schulische Förderung (ISF)


ISF ist die Abkürzung für «Integrative schulische Förderung». Diese Bezeichnung beschreibt die Arbeit der Schulischen Heilpädagogin. Die Schulische Heilpädagogin arbeitet regelmässig zusammen mit der Lehrperson im Kindergarten. Die Begleitung durch die Schulische Heilpädagogin steht allen Kindern offen. Sie fördert die Kinder auch in Kleingruppen. Die entwicklungsorientierten Zugänge sind die Grundlage der Förderung, die sie gemeinsam mit der Kindergarten-Lehrperson plant und koordiniert. Für eine gelingende Zusammenarbeit nimmt sie sich auch gerne Zeit für ein Gespräch mit den Eltern.

 

7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)


Kinder, die nicht Deutsch als Muttersprache sprechen und noch nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, besuchen den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Während zwei bis drei Lektionen pro Woche werden die Kinder von einer spezialisierten Lehrperson und in kleinen Gruppen intensiv in Deutsch gefördert. Die DaZ-Lektionen finden auf der Kindergartenstufe mehrheitlich ausserhalb des Stundenplans statt.

 

8. schulergänzende Betreuung (SEBA)


Die schulergänzende Betreuung ist ein Angebot der Schulgemeinde Appenzell und richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindergarten- und Primarschulkindern, sowie an Jugendliche der Oberstufe. 

weitere Informationen zur SEBA

 

9. Schulische Dienste


Neben den Angeboten der Schule selbst, stehen Eltern und Kindern auch verschiedene Dienste des Kantons zur Verfügung.

Volksschulamt AI

 

10. Absenzen


Mit der Anmeldung für den Kindergarten haben Sie sich verpflichtet, Ihr Kind regelmässig und pünktlich in den Kindergarten zu schicken. Absenzen (z.B. Krankheit) müssen der Kindergärtnerin vor Unterrichtsbeginn mittels Klapp mitgeteilt werden.

 

11. Urlaubsgesuche


Über zwei sogenannte «Joker-Halbtage» pro Schuljahr können Eltern frei verfügen und Ihr Kind ohne Angabe von Gründen vom Unterricht abmelden. Eine Information via Klapp zwei Tage im Voraus reicht dafür.
Längere Urlaube müssen mit dem Urlaubsgesuch (auf dieser Website unter «Dokumente») beantragt werden. Dieses muss spätestens zwei Wochen vor dem Urlaub bei der Kindergärtnerin eingereicht werden. Sie leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter.

Es ist uns wichtig festzuhalten, dass wir die Bedeutung der verschiedenen Schulstufen für die Entwicklung der Kinder als gleichwertig betrachten. Insofern werden Urlaubsgesuche für Kinder im Kindergarten grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip behandelt, wie für Kinder und Jugendliche der Mittel- oder Oberstufe .

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